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Projekte

Bebauungsplan "Adolph-Kolping-Str

Zukunftswerkstatt Agenda 21 in Sinzing

Arbeitskreis Siedlungsentwicklung, Verkehr und Wirtschaft

Vorstellung des Bebauungsplans „Adolph-Kolping-Str.“ durch Architekt Herrn Semmelmann in der Arbeitskreissitzung vom 30.06.2010

Architekt Herr Semmelmann legt Entwurf und Modell des Bebauungsplangebietes vor und erläutert die Vorgaben hinsichtlich der Verkehrsflächen und der Erschließungstechnik. Der Gemeinderat hat sich bereits positiv entschieden. Es findet gegenwärtig eine frühzeitige Behördenbefragung und Auslegung statt.

Bis Ende Juli 2010 liegen die Stellungnahmen sämtlicher Fachstellen vor und es erfolgt eine endgültige Behandlung im Gemeinderat. Ab August 2010 wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt.

Es entzündet sich eine rege Diskussion im AK über diverse Aspekte der Planung:

  • Regenwasserversickerung durch Zisternen und extensive Begrünung der Garagendächer. Ein Bodengutachten wird die Möglichkeiten aufgrund des lehmigen Bodens aufzeigen.
  • Verkehrsflächen/Verkehrsfluss: Problematisch wird die gleichzeitige Nutzung der Adolph-Kolping-Str. als Verkehrserschließung für das Neubaugebiet und als Zufahrt zum Kindergarten mit fehlenden Parkmöglichkeiten gesehen. Auch eine höhere Fahrzeugdichte und fehlende Parkmöglichkeiten werden das Problem verstärken. Könnten die beiden vorgesehenen Ausgeichsflächen z.B. teilweise als Parkplätze genutzt werden?
  • Zu den bereits in der Planung berücksichtigten Ausgleichsflächen von rd. 600qm sind weitere Ausgleichsflächen von rd. 1000qm erforderlich. Um einen Zusammenhang zur bebauten Fläche herzustellen, sollten diese Flächen im Idealfall beim Neubaugebiet, jedenfalls nicht zu weit weg liegen.
  • Die in der Planung an den südlichen Grundstücksgrenzen vorgesehene Begrünung sollte als Verpflichtung ausgesprochen werden. Oder ist separate Orts(zwischen!)randbegrünung durch die Gemeinde geplant?
  • Ausdrücklich wird vom Arbeitskreis bemerkt, dass bei der Bebauungsplanung Platz für eine öffentliche Nutzung ( im weitesten Sinne ) fehlt und außerdem die gegenwärtige Bebauungsplanung Gegenstand einer Gesamtplanung zusammen mit der weiteren, angrenzenden Bebauungsplanung „Hoher Ranken“ sein sollte. Beide Bebauungspläne stehen in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 28.07.2010 mit unseren Anregungen befasst.

Auf die Stellungnahme der Gemeinde vom 29.07.2010 wird verwiesen.

                                                                  Für den Arbeitskreis:

                                                                  Armin Schmid, Sprecher